Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen.
Kostenlos besucht werden können zum Beispiel: Hinweis: Die "Wilhelma" (Zoo) in Stuttgart und das "Blühende Barock" in Ludwigsburg können mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen. auf der Gehaltsbescheinigung), bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis.
März bis 31.
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig. Angebote für Kinder, Jugendliche & Familien, Fachbereiche, Eigenbetriebe, Tochtergesellschaften, Bürgerbüro Information & Service Lörrach (InSeL), Sichere Kommunikation mit der Stadt Lörrach, Bauzeichner/in Fachrichtung Tief-, Straßen- und La, Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdien, Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/r Erzieher/, B.A. Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Landesfamilienpass beantragen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen. März bis 31.
Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen. Landesfamilienpass beantragen . Oktober. In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern. Mit dem Landesfamilienpass können Familien im Jahr 2012 die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg insgesamt 20-mal im Jahr kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen. März bis 31. auf der Gehaltsbescheinigung), bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis, bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid, bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument. Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen. Flächennutzungsplan – auf Gemarkung, 5. punkt.
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